Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 08.02.1996 - C-202/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5909
EuGH, 08.02.1996 - C-202/94 (https://dejure.org/1996,5909)
EuGH, Entscheidung vom 08.02.1996 - C-202/94 (https://dejure.org/1996,5909)
EuGH, Entscheidung vom 08. Februar 1996 - C-202/94 (https://dejure.org/1996,5909)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Geltungsbereich - Geschützte Art - Geltung der Richtlinie für eine Unterart, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten nicht wildlebend vorkommt.

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen van der Feesten

    Richtline 79/409 des Rates, Artikel 1
    Umwelt; Erhaltung der wildlebenden Vogelarten; Richtlinie 79/409; Geltungsbereich; Unterarten, die im Unterschied zu der entsprechenden Art oder anderen Unterarten dieser Art nur ausserhalb des europäischen Gebietes der Gemeinschaft wildlebend vorkommen; Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen van der Feesten

  • Wolters Kluwer

    Erhaltung der wildlebenden Vogelarten ; Handel mit Vögeln; Geltund der Richtlinie für Vogelunterarten; Begriff der Art

  • Judicialis

    Richtlinie 79/409/EWG vom 2. April 1979

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 79/409/EWG vom 2. April 1979
    Umwelt - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Richtlinie 79/409 - Geltungsbereich - Unterarten, die im Unterschied zu der entsprechenden Art oder anderen Unterarten dieser Art nur ausserhalb des europäischen Gebietes der Gemeinschaft wildlebend vorkommen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1996, I-355
 
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Wird zitiert von ...

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1996 - C-44/95

    Regina gegen Secretary of State for the Environment, ex parte: Royal Society for

    ( 13 ) Rechtssache C-149/94 (Vergy, Slg. 1996, I-299) und Rechtssache C-202/94 (Van der Feesten, Slg. 1996, I-355).

    ( 26 ) Dies schließt ein gewisses Maß an außerterritorialem Schutz für Vögel von Unterarten ein, die in dem Gebiet, für die die Richtlinie gilt, nicht heimisch sind, wenn die Art selbst geschützt ist: Rechtssache C-202/94, Van der Feesten, aufgeführt in Fußnote 13.

    ( 34 ) Rechtssache C-202/94, aufgeführt in Fußnote 13, Randnr. 16.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1995 - C-202/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,30014
Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1995 - C-202/94 (https://dejure.org/1995,30014)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.10.1995 - C-202/94 (https://dejure.org/1995,30014)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - C-202/94 (https://dejure.org/1995,30014)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Godefridus van der Feesten.

    Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Geltungsbereich - Geschützte Art - Geltung der Richtlinie für eine Unterart, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten nicht wildlebend vorkommt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1996, I-355
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 08.07.1987 - 247/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1995 - C-202/94
    (24) - Urteil in der Rechtssache 247/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 22; Hervorhebung von mir).

    (32) - Urteil in der Rechtssache 52/84 (Kommission/Belgien, Slg. 1986, 89, Randnr. 16).

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1995 - C-202/94
    (41) - Urteil in der Rechtssache 120/78 (Rewe, Slg. 1979, 649, Randnr. 8).
  • EuGH, 20.09.1988 - 302/86

    Kommission / Denmark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1995 - C-202/94
    (42) - Urteil in der Rechtssache 302/86 (Kommission/Dänemark, Slg. 1988, 4607, Randnrn. 6 und 9); angesichts der Art der hier in Rede stehenden Waren ziehe ich den Begriff "Waren" dem Begriff "Erzeugnisse" vor.
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